Erben & Vererben Gesellschaften & Vereine

Unternehmensnachfolge will geplant sein

In den nächsten Jahren steht für zahlreiche Unternehmen ein Generationswechsel an. Eine Vielzahl von Studien zur Unternehmensnachfolge zeigt, dass nur 65 % der Unternehmensnachfolgen planmäßig durchgeführt werden. Drei von zehn übergebenen Unternehmen müssen aufgrund von unerwarteten Vorfällen wie Unfall, Krankheit und Familientrennungen übertragen werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit müssen jährlich in Deutschland über 2.000 Unternehmen schließen, weil die Nachfolge gar nicht oder nicht eindeutig geregelt ist. Dies trifft selbst erfolgreiche Unternehmen mit guter Kapitalausstattung und ausreichender Liquidität.

Bereits eine 14-tägige ungeplante Abwesenheit kann für viele Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. So haben nur knapp 50% aller Unternehmer für eine Stellvertretung gesorgt. Auch Listen über wichtige Lieferanten und Kunden, Vollmachten für Konten, Passwörter, Codes und PINs für Computer, das Auffinden wichtiger Unterlagen und Schlüssel ist in vielen Unternehmen nicht geregelt, wenn der Unternehmenschef durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall ausfällt.

Bei Vollmachten ist zu unterscheiden, ob sie als Gesellschafter erteilt werden, oder auf Ebene der GmbH (Handlungsvollmacht).

Noch dramatischer ist die Situation, wenn der Unternehmensinhaber verstirbt. Hat er keinen letzten Willen formuliert, wird sein Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Häufig geht dann das Unternehmen auf mehrere Erben über. Uneinigkeit zwischen den Erben kann aber die Fortführung des Betriebes blockieren und damit seinen Bestand gefährden. Um dem Unternehmen einen geeigneten Nachfolger zu geben, das Familienvermögen zu sichern, Streit zu vermeiden und die Unternehmensnachfolge steuergünstig zu gestalten, ist deshalb ein Testament oder Erbvertrag unvermeidlich.

Oft ist es auch sinnvoll, das Unternehmen nicht auf einmal, sondern in Raten zu übergeben. Dabei können Kinder oder der gewünschte Nachfolger langsam an die Verantwortung herangeführt werden, beispielsweise indem sie als Gesellschafter in das Unternehmen aufgenommen werden. Für eine Übergangszeit behält der Senior die Kontrolle und sein Mitspracherecht, bis der Nachfolger endgültig in der Verantwortung steht. Danach kann der Unternehmensgründer entweder ganz ausscheiden oder mit Kapital beteiligt bleiben.
Oder im Wege der Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft. Gerade hierbei sind dann zusätzlich die erbrechtlichen Bestimmungen sorgfältig auf einander abzustimmen.

Ein Unternehmensübergang noch zu Lebzeiten kann auch steuerliche Vorteile haben. Beispielsweise bei der Schenkungsteuer. Wer früh genug handelt und die Verträge richtig gestaltet, kann die steuerlichen Freibeträge kräftig nutzen – und das alle zehn Jahre.

Unternehmer von heute müssen an das Morgen denken. Je eher sich ein Unternehmer um seine Nachfolge kümmert, desto sicherer kann er sein, dass es mit seinem Unternehmen auch bei Krankheit, Unfall oder Tod weitergeht.


Stand: 04 /2020

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