Erben & Vererben

Erbfolge aktiv gestalten

Warum die Erbfolge notariell gestalten? Nach dem Sterben kommt das Erben …

Zu Lebzeiten setzen wir fast alles daran, unser Vermögen klug zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen dagegen die wenigsten vor und lassen so ihre Angehörigen im Regen stehen. Nur jeder Vierte schafft es, seine Nachlassregelung zu Papier zu bringen. Davon dürfte die Mehrzahl unrichtig abgefasst, unklar, widersprüchlich oder schlicht unwirksam sein. Und die Folgen? Heftiger Zank, zerstrittene Familien, teure Gerichtsverfahren, und das Vermögen zerfällt. Deshalb sollten Sie Ihre Vermögensnachfolge sorgfältig planen, damit Sie sicher sein können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist.

Jeder Mensch hat einen Erben. Meist sogar mehrere. Und solange Sie nichts unternehmen, sagt Ihnen der Gesetzgeber, wer Ihre Erben sind.

Überraschung gefällig?

Kinderlose Ehegatten glauben meist, dass der überlegende Partner automatisch alles erbt. Falsch: Denn die Eltern des Verstorbenen oder sogar die Geschwister gehören laut Gesetz ebenfalls zu den Erben. Auch wenn Sie Kinder haben, kann es passieren, dass Sie nicht über das gemeinsame Vermögen verfügen können. Zumindest nicht ohne das Einverständnis Ihrer Kinder, seinen es gemeinsame Kinder, die aus früheren Ehen oder nichteheliche Kinder Ihres Partners. Alle reden mit. Und wenn der Nachwuchs noch minderjährig ist, kann Ihnen sogar das Familiengericht Vorschriften machen.

Sie sind gar nicht verheiratet? Unabhängig davon, wie lange Sie zusammenleben: Nichteheliche Lebenspartner sind nicht miteinander verwandt und stirbt einer von Ihnen, geht der andere bei der gesetzlichen Erbfolge leer aus. Sie sehen: Nur wer nichts zu vererben hat, braucht kein Testament.

Auch das Vererben will gelernt sein

Mit dem Gedanken an ein Testament sollte man sich früh anfreunden. Bei der Hochzeit oder der Geburt eines Kindes beispielweise. Natürlich sind das freudige Ereignisse, doch sie haben weitreichende Konsequenzen. Mit ihnen ändern sich die persönlichen Verhältnisse und damit auch die Erbfolge.

Also, frisch ans Werk und ein Testament aufgesetzt – denken Sie. Handgeschrieben von der ersten bis zur letzten Zeile, Ort, Datum und Unterschrift. Leider machen Sie Ihren Erben mit solchen Testamenten nur selten eine Freude.

Wie das? „Formen sind kein hohler Wahn“, wusste schon Heinrich Mann. Das gilt besonders im Erbrecht. Bereits ein einziger kleiner Formfehler kann Ihr Testament ungültig machen. Was leider nicht selten passiert. Oft sind die Anordnungen auch unklar oder sogar widersprüchlich. Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation sind ebenfalls an der Tagesordnung, zumal wenn jemand meint, dass er in Ihrem Testament zu knapp bedacht worden sei. Dann wird er möglicherweise sogar Ihre Testierfähigkeit bei Errichtung des Testamentes in Zweifel ziehen. Oder aber er ficht das Testament gar an, weil Sie angeblich von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Am Besten gleich zum Notar

So wie man wohl kein Haus ohne Architekten baut, sollte auch niemand an die Abfassung seines letzten Willens gehen, ohne sich gründlich beraten zu lassen. Der Notar hilft Ihnen, alles in eine wasserdichte Form zu bringen. Und zwar von der ersten bis zur letzten Formulierung. Denn oft steckt der Teufel im Detail. Ob sie jemandem nur einen einzigen Gegenstand vermachen wollen, Ihr Ehegatte nur Ihr Vorerbe werden soll oder aber mehrere Personen gemeinschaftlich erben sollen – der Notar weiß, wie es geht. Möchten Sie Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger ausschließen oder zumindest minimieren, kann Ihnen der Notar kompetent Auskunft erteilen und Ihnen zu einem klug abgefassten Testament verhelfen. Und was ist mit minderjährigen Kindern, wenn beide Elternteile, etwa bei einem Verkehrsunfall, versterben? Auch hier zeigt Ihnen der Notar, wie Sie eine Person Ihres Vertrauens als Vormund Ihrer Kinder benennen können.

Oder wollen Sie einen Erbvertrag errichten? Er bietet den Vorteil, dass dann auch Ihre Erben mitwirken können und so eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung gefunden werden kann. Etwa wenn Ihr Erbe Sie im Alter pflegen und betreuen soll. Der Notar zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Vorstellungen auch hier am besten verwirklichen könne.

Ein weiterer Vorteil

Ein notarielles Testament kann nicht verschwinden. Es wird beim Amtsgericht hinterlegt. So ist gesichert, dass das Testament nach dem Tod auch eröffnet werden kann und nicht von unzufriedenen Angehörigen vernichtet wird.

Und: Mit einem notariellen Testament sparen Sie Zeit und Kosten. Wie das? Ohne ein notarielles Testament müssen Ihre Erben erst einen Erbschein beantragen, um sich als rechtmäßige Erben, beispielweise bei Banken und Grundbuchämtern, ausweisen zu können. Der Erbschein wird durch das Amtsgericht erteilt. Das kann Wochen, oft sogar Monate dauern. Ihren Erben droht für diese Zeit Handlungsunfähigkeit. All das ersparen Sie sich mit einem notariellen Testament. Denn dann ist der Erbschein in der Regel entbehrlich.

Und der Kostenpunkt?

Hier ein Beispiel: Wenn Sie 25.000,– € vererben, kostet ein Testament beim Notar 115,– € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Einschließlich einer umfassenden Beratung. Diese kostet nämlich keinen Cent extra. Erbscheinsantrag und Erbschein kosten dagegen für den gleichen Nachlass mindestens 230,– €. Die Mehrkosten können Sie sich mit einem notariellen Testament sparen.

Sie sehen: Es gibt Gründe, mit Ihrem Notar zu sprechen.

Stand: 1/2018

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